Die Suche nach einer passenden Wohnung in der Schweiz kann bereits unter normalen Umständen eine Herausforderung sein. Wenn Sie mit Kindern oder Haustieren einziehen möchten, wird die Suche oft zu einem Marathonlauf mit zusätzlichen Hürden. Schweizer Vermieter sind bekannt für ihre Vorsicht, und Lärm oder potenzielle Schäden sind ihre häufigsten Sorgen.
Doch Verzweifeln Sie nicht! Das Schweizer Mietrecht bietet Ihnen klare Rechte, und mit der richtigen Strategie und Vorbereitung finden auch Familien und Tierhalter ihr neues Zuhause. Dieser Guide erklärt, worauf Sie achten müssen, wie Sie Ihre Bewerbung optimieren und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Teil 1: Mieten mit Kindern
A) Ihre Rechte: Kinderlärm ist kein Lärm
Dies ist der wichtigste Grundsatz: Kinderlärm ist gesetzlich geschützt und muss von Nachbarn und Vermietern in einem weitaus höheren Maß toleriert werden als anderer Lärm.
- Gesetzliche Grundlage: Die Gerichte und auch das Mietrecht stützen sich auf den Grundsatz, dass Kinderlärm zum normalen Leben gehört und Ausdruck einer natürlichen Entwicklung ist. Ein Vermieter kann Ihnen nicht einfach wegen Ihrer Kinder kündigen oder Sie pauschal ablehnen.
- Toleranzpflicht: Nachbarn sind verpflichtet, das Laufen, Spielen, Weinen und Rufen von Kindern zu dulden. Dies gilt insbesondere in Wohnungen, die als familienfreundlich ausgewiesen sind (z.B. mit Spielplatz in der Nähe).
- Diskriminierungsverbot: Eine pauschale Ablehnung von Mietern mit Kindern in der Ausschreibung (“Nur für kinderlose Paare”) ist diskriminierend und rechtswidrig.
B) Praktische Tipps für die Wohnungssuche und das Wohnen
Trotz der rechtlichen Lage ist es klug, strategisch vorzugehen, um keine unnötigen Steine in den Weg zu legen.
- Die Wohnungssuche:
- Ehrlichkeit währt am längsten: Verschweigen Sie Kinder in der Bewerbung nicht. Dies würde das Vertrauensverhältnis von Anfang an zerstören, sobald es auffliegt.
- Geeignete Wohnungen wählen: Suchen Sie gezielt nach Wohnungen in Familienquartieren, mit Garten, in Erdgeschosswohnungen oder mit robusten Böden (z.B. Laminat statt teurem Parkett). Vermeiden Sie luxuriöse Altbauten mit empfindlichen Böden und hellhörigen Decken.
- Bewerbungsstrategie: Heben Sie in Ihrem Anschreiben Ihre Familie als positiven Aspekt hervor. Formulieren Sie z.B.: “Wir sind eine rücksichtsvolle Familie mit zwei Kindern, die Wert auf ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis legt.”
- Das Wohnen:
- Rücksichtnahme ist key: Auch wenn Kinderlärm toleriert werden muss, sind Sie nicht von jeder Rücksicht befreit.
- Ruhezeiten einhalten: Achten Sie besonders auf die Nachtruhe (ab 22:00 Uhr) und die Mittagsruhe (oft 12:00-13:00 Uhr). In dieser Zeit sollten laute Spiele wie Trampeln, Ballspielen oder lautes Schreien in der Wohnung vermieden werden.
- Spielplätze nutzen: Nutzen Sie die öffentlichen Spielplätze und Parks für den natürlichen Bewegungsdrang Ihrer Kinder.
- Kommunikation: Stellen Sie sich bei den Nachbarn vor und tauschen Sie Nummern aus. Ein kurzer Hinweis (“Heute Nachmittag kommt der Kindergeburtstag, es könnte etwas lauter werden”) wirkt Wunder.
Teil 2: Mieten mit Haustieren
A) Ihre Rechte: Die Grauzone der Hausordnung
Im Gegensatz zu Kindern ist die Rechtslage bei Haustieren weniger klar.
- Pauschale Verbote: Ein pauschales Verbot von Haustieren in der Hausordnung oder im Mietvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung ungültig. Klauseln wie “Haustiere sind strengstens verboten” können nicht durchgesetzt werden.
- Einzelfallprüfung: Der Vermieter kann die Haltung eines Haustieres jedoch im Einzelfall verbieten, wenn er triftige Gründe vorbringen kann. Dazu gehören:
- Größe und Art des Tieres: Die Haltung einer großen Dogge in einer 2-Zimmer-Wohnung kann untersagt werden.
- Störung des Hausfriedens: Wenn das Tier wiederholt Lärm verursacht (z.B. ständiges Bellen in der Einsamkeit des Tieres).
- Überbelegung: Zu viele Tiere auf zu engem Raum.
- Allergie eines Nachbarn: Ein sehr stichhaltiger Grund, wenn ein Nachbar eine nachgewiesene, schwerwiegende Allergie hat.
- Kleintiere: Für Kleintiere in Käfigen (Hamster, Kaninchen, Vögel) hat der Vermieter in der Regel kein Vetorecht.
B) Praktische Tipps für die Wohnungssuche und das Wohnen
- Die Wohnungssuche: Der heikelste Schritt
- Nicht von selbst erwähnen: Im Gegensatz zu Kindern sind sich viele Experten einig: Erwähnen Sie ein Haustier nicht von selbst in der initialen Bewerbung. Es ist kein zulässiges Kriterium für eine Ablehnung, und Sie vermeiden so eine sofortige Ausfilterung.
- Nach der Zusage ansprechen: Sobald Sie die mündliche oder schriftliche Zusage für die Wohnung haben, können Sie das Thema ansprechen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vermieter bereits von Ihnen überzeugt und wird eine Absage selten wegen eines Tieres rückgängig machen. Beschreiben Sie Ihr Tier als gut erzogen, ruhig und stubenrein.
- Tier-Curriculum Vitae: Erstellen Sie einen “Tier-Lebenslauf” mit Foto, der die Ausbildung des Tieres (Hundeschule), seine Wesensart und Referenzen vom vorherigen Vermieter enthält. Das wirkt extrem professionell und seriös.
- Haftpflichtversicherung vorweisen: Zeigen Sie vor, dass Sie eine Haustier-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dies ist Ihr stärkstes Argument, da es das Risiko für den Vermieter minimiert.
- Das Wohnen:
- Schäden vermeiden: Sorgen Sie dafür, dass das Tier keine Schäden an der Wohnung verursacht (z.B. zerkratzte Türen, Urin auf dem Parkett).
- Lärm vermeiden: Sorgen Sie dafür, dass Hunde nicht über längere Zeit alleine sind und bellen oder jaulen.
- Sauberkeit: Im Treppenhaus und rund um das Haus muss absolute Sauberkeit herrschen.
Teil 3: Die allgemeine Strategie für beide Fälle
- Mieterverband: Treten Sie vor der Suche dem Mieterverband Schweiz (MV) bei. Dieser bietet Ihnen rechtliche Beratung und Musterbriefe für den Fall von Diskriminierung oder unrechtmäßigen Verboten.
- Versicherungen: Eine Privathaftpflichtversicherung ist absolut essentiell. Für Hunde ist eine Hundehaftpflicht in den meisten Kantonen sogar obligatorisch. Zeigen Sie diese Police vor.
- Dokumentation vom Vormieter: Ein Mieterzeugnis vom vorherigen Vermieter, das bestätigt, dass weder Kinder noch Tiere zu Beschwerden oder Schäden geführt haben, ist Gold wert.
- Vermieter überzeugen, nicht bekämpfen: Gehen Sie kooperativ auf den Vermieter zu. Bieten Sie an, eine höhere Kaution zu hinterlegen (rechtlich max. 3 Mieten) oder im Mietvertrag eine spezielle Klausel zur Tierhaltung zu unterschreiben. Zeigen Sie sich als verantwortungsbewusster Mieter.
Fazit
Die Wohnungssuche mit Kindern oder Haustieren erfordert mehr Geduld und Vorbereitung, ist aber keinesfalls unmöglich.
- Bei Kindern: Sie haben das Recht auf Ihrer Seite. Gehen Sie offen damit um und suchen Sie gezielt nach einer geeigneten Umgebung.
- Bei Haustieren: Gehen Sie taktisch vor. Überzeugen Sie erst mit Ihrer Person und bringen Sie das Tier erst nach der Zusage ins Spiel, indem Sie alle Risiken für den Vermieter ausräumen.
Mit der richtigen Vorbereitung, professionellen Dokumenten und einem rücksichtsvollen Auftreten finden auch Sie eine Wohnung, in der sich die ganze Familie – auf zwei oder vier Beinen – wohlfühlt.
Treten Sie der Diskussion bei