Die Kaution, in der Schweiz oft auch Depot genannt, ist für viele Mieter:innen der erste große finanzielle Brocken bei der Wohnungssuche. Sie dient dem:der Vermieter:in als Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Das Schweizer Mietrecht (Obligationenrecht, OR) regelt die Kaution sehr genau und mieterfreundlich – aber nur, wenn man seine Rechte auch kennt.
Dieser Guide führt Sie tief in die Materie ein: Von der gesetzlich erlaubten Höhe über die sichere Verwahrung bis hin zum oft langwierigen Prozess der Rückzahlung und was Sie bei Problemen tun können.
1. Die Höhe der Kaution: Wie viel darf maximal verlangt werden?
Die Antwort ist im Gesetz klar und verbindlich festgehalten und bietet wenig Spielraum für Verhandlungen.
- Maximalbetrag: Gemäß Art. 257e des Schweizer Obligationenrechts (OR) darf die Kaution den Betrag von drei Monatsmieten für den Haupt- oder Grundmietzins nicht übersteigen.
- Was zählt als Basis? Für die Berechnung dieses Maximums ist ausschließlich die Hauptmiete (Hauptmietzins) relevant. Die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten (Nebenkostenvorauszahlung) für Heizung, Wasser, Strom oder Hauswartdienst dürfen nicht in die Berechnung einfließen.
- Beispiel: Bei einer Hauptmiete von 2.000 CHF und Nebenkostenvorauszahlungen von 300 CHF beträgt die maximale Kaution 3 x 2.000 CHF = 6.000 CHF. Die Nebenkostenpauschale von 300 CHF wird ignoriert.
- Ausnahme bei möblierten Wohnungen: Bei der Vermietung von möblierten Wohnungen (mit Einrichtung, die den täglichen Gebrauch ermöglicht) ist eine höhere Kaution zulässig, da das Risiko für den:die Vermieter:in als höher eingestuft wird. Auch hier sollte die Höhe jedoch im angemessenen Rahmen bleiben.
2. Die Verwahrung der Kaution: Wo landet Ihr Geld?
Dies ist der vielleicht wichtigste Punkt, um Ihr Geld zu schützen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des:der Vermieter:in verwahrt werden muss. Es gibt drei gängige Modelle:
- Depotkonto auf den Namen des Mieters / der Mieterin (Idealvariante):
- So funktioniert es: Der:die Vermieter:in eröffnet ein Sperrkonto (auch Mietkautionskonto genannt) bei einer Bank auf Ihren Namen. Sie sind der:die Kontoinhaber:in.
- Vorteile: Der:die Vermieter:in hat keinen Zugriff auf das Geld. Er:Sie kann nicht darüber verfügen. Im Falle eines Konkurses des:der Vermieter:in ist Ihr Geld vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Die Gutschrift von Zinsen erfolgt direkt an Sie.
- Nachteil: Die Freigabe des Geldes bei Auszug erfordert meist eine Unterschrift beider Parteien.
- Gemeinschaftskonto (Sehr gute Alternative):
- So funktioniert es: Es wird ein Konto eingerichtet, auf das sowohl Sie als auch der:die Vermieter:in Zugriff haben. Überweisungen benötigen in der Regel die Unterschrift beider Parteien.
- Vorteile: Das Geld ist ebenfalls sicher verwahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt.
- Nachteil: Etwas umständlicherer Verwaltungsaufwand.
- Verwahrung durch den Vermieter / die Vermieterin (Riskanteste Variante):
- So funktioniert es: Der:die Vermieter:in zahlt das Geld auf sein eigenes Konto ein.
- Risiken: Das Geld ist nicht vor dem Zugriff seiner:ihrer Gläubiger geschützt. Geht der:die Vermieter:in in Konkurs, wird Ihre Kaution Teil der Konkursmasse und Sie werden zum:zur Gläubiger:in – ein langwieriger und unsicherer Prozess.
- Rechtliche Einschränkung: Auch hier muss der:die Vermieter:in die Kaution auf einem speziell gekennzeichneten Konto getrennt von seinem Privatvermögen verwalten. Doch die Beweislast und das Risiko tragen Sie.
Fazit: Bestehen Sie möglichst auf Variante 1 oder 2. Ein Vermieter, der Ihr Geld auf sein Privatkonto will, handelt oft unseriös oder unwissend.
3. Zinsen auf die Kaution: Wer bekommt sie?
- Gesetzliche Grundlage: Der:die Vermieter:in ist verpflichtet, Ihnen die gesetzlichen Zinsen auf den Kautionsbetrag zu vergüten (Art. 257e Abs. 2 OR).
- Höhe: Der Zinssatz ist gesetzlich festgelegt und sehr tief (aktuell meist 0,25% oder ähnlich). Er orientiert sich am Zins für Sperrkonten.
- Wer bekommt sie? Die Zinsen stehen Ihnen als Mieter:in zu. Bei einem Depotkonto auf Ihren Namen erhalten Sie sie direkt von der Bank. In anderen Fällen müssen sie Ihnen bei der Rückzahlung der Kaution gutgeschrieben werden.
4. Die Rückzahlung der Kaution: Der große Moment des Auszugs
Hier entstehen die meisten Konflikte. Der Prozess ist gesetzlich geregelt, kann aber Geduld erfordern.
- Ablauf:
- Schlussrechnung der Nebenkosten: Zuerst muss der:die Vermieter:in die jährliche Betriebskostenabrechnung für das letzte Mietjahr erstellen. Dies kann mehrere Monate dauern, da er:sie Rechnungen von Drittanbietern (z.B. Heizöl, Hauswart) abwarten muss.
- Abrechnung und Rückzahlung: Erst nach Vorliegen dieser Schlussabrechnung wird die Kaution unter Berücksichtigung allfälliger Forderungen (z.B. für Reinigung oder Schäden) zurückbezahlt.
- Fristen: Das Gesetz schreibt keine strikte Frist vor, verlangt aber eine Abwicklung innerhalb einer “angemessenen Frist”. In der Praxis können 3 bis 6 Monate nach Auszug durchaus normal sein. Dauert es deutlich länger, sollten Sie Druck machen.
- Was darf abgezogen werden?
- Offene Mietzinsen oder Nebenkosten aus der Schlussabrechnung.
- Kosten für die Beseitigung von Schäden, die Sie verursacht haben und die über die normale Abnutzung (gewöhnlicher Gebrauch) hinausgehen.
- Notwendige Reinigungskosten, wenn die Wohnung nicht “besenrein” übergeben wurde.
- Was darf NICHT abgezogen werden?
- Kosten für normale Abnutzung (z.B. abgenutzte Teppiche, kleine Kratzer im Parkett nach Jahren der Nutzung, verblasste Farbe an Wänden).
- Malerkosten für das Streichen der gesamten Wohnung (sofern nicht vertraglich anders geregelt – wobei pauschale Renovierungsklauseln oft ungültig sind).
- Pauschalen für Reinigung oder “Überholung” ohne konkrete Nachweise.
- Umlagefähige Instandstellungskosten (z.B. neue Küche, neue Fenster) – diese gehen zulasten des:der Vermieter:in.
5. Häufige Probleme und Lösungsstrategien
- Problem: Der:die Vermieter:in behält die Kaution ohne konkrete Aufstellung ein.
- Lösung: Fordern Sie schriftlich (Einschreiben) eine detaillierte, belegte Aufstellung aller Kosten, die von der Kaution abgezogen wurden. Ohne diese Aufstellung ist eine Zurückbehaltung unrechtmäßig.
- Problem: Es werden Kosten für normale Abnutzung oder pauschale Reinigung verlangt.
- Lösung: Widersprechen Sie schriftlich und berufen Sie sich auf das Mietrecht. Erinnern Sie an das Übergabeprotokoll (Übergabeprotokoll), das den Zustand beim Einzug dokumentiert. Ihre Fotos und Videos sind jetzt Gold wert.
- Problem: Die Kaution wird partout nicht zurückgezahlt, obwohl alle Forderungen geklärt sind.
- Lösung:
- Schriftliche Mahnung mit einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tage).
- Androhung einer Verzugszinsforderung (5% seit Auszug).
- Einschalten der Schlichtungsbehörde (Mieterschlichtungsbehörde). Dies ist in der Regel kostengünstig und oft sehr effektiv.
- Rechtliche Schritte mit einem Anwalt oder mit Unterstützung des Mieterverbands.
- Lösung:
6. Prävention: Wie schützen Sie sich von Anfang an?
Die besten Waffen im Kampf um die Kaution besorgen Sie sich beim Einzug.
- Das Übergabeprotokoll (État des lieux): Seien Sie penibel! Dokumentieren Sie jeden noch so kleinen Schaden – jeden Kratzer, jeden Fleck, jedes löchrige Moskitonetz. Lassen Sie sich Zeit.
- Fotos und Videos: Machen Sie Hunderte von hochauflösenden Fotos und Videos aus allen Perspektiven. Speichern Sie diese sicher auf. Dies ist Ihr objektiver Beweis für den Zustand bei Einzug.
- Klare Regelungen im Vertrag: Achten Sie auf die Klauseln zur Kaution. Steht dort etwas von “professioneller Reinigung” oder “Renovierungspflicht”? Solche pauschalen Klauseln sind oft ungültig, aber sie deuten auf einen schwierigen Vermieter hin.
Fazit: Die Kaution ist ein normales Instrument auf dem Schweizer Wohnungsmarkt. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, auf die richtige Verwahrung bestehen und den Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug akribisch dokumentieren, steht einer Rückzahlung Ihrer Kaution nichts im Wege – auch wenn Sie dafür vielleicht ein wenig Geduld brauchen.
Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten ist der Mieterverband Schweiz (MV) oder die ASLOCA in der Romandie Ihre beste Anlaufstelle. Eine Mitgliedschaft kostet wenig und kann Ihnen viel Ärger und Geld sparen.
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